InterSystems konzipiert und entwickelt seine Produkte und Dienstleistungen für die Nutzung durch Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und körperlichen Fähigkeiten. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Richtlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten, Abschnitt 508 des Rehabilitation Act von 1973 (29 U.S.C. 794d) und stellen allgemein sicher, dass unsere Kunden und Endbenutzer von einer reaktionsschnellen und proaktiven Strategie für die Zugänglichkeit profitieren. Wir freuen uns über Vorschläge zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Angebote. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Beiträge oder Fragen haben.
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Bei Fragen oder Anregungen zum Rehabilitationsgesetz (29 USC 794d) Abschnitt 508:
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